Altersgerechter Umbau Baselland: bis CHF 10'000 Prämie
Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt der Kanton Basel-Landschaft altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum mit einer Prämie. Bis zu CHF 10'000 pro Haushalt, bei Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen in selbst genutztem Wohneigentum sogar bis zu CHF 40'000.
Sechs von dreizehn Haushalten haben das Geld liegen lassen
Trotz dieser Förderung passiert Folgendes: Die kantonale Fachstelle führte im Jahr 2025 rund 45 ausführliche Beratungen durch. 13 Haushalte erfüllten alle Voraussetzungen für eine Prämie. Eingereicht wurden am Schluss nur sieben Gesuche.
Sechs Familien, denen das Geld zugestanden hätte, haben es nicht abgeholt. Nicht, weil sie den Umbau nicht wollten, sondern weil der Aufwand, die Formulare, die Beilagen und die Fristen im Alltag untergehen.
Genau da setzen wir an. Die Airless GmbH aus Münchenstein begleitet Sie durch den ganzen Ablauf, vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung. Diese Begleitung ist für Sie kostenlos. Bezahlt wird nur der Umbau selbst, und auch den rechnen wir vorher transparent durch.
Direkt zur kostenlosen Erstabklärung
Was der Kanton Basel-Landschaft genau fördert
Gefördert werden bauliche Massnahmen in zwei Bereichen: Erschliessung und sanitäre Anlagen. Konkret sind das gemäss Wohnbauförderungsverordnung (WBFV § 19) diese sechs Fördergegenstände:
- Gebäudeerschliessung Aussenraum, zum Beispiel eine Rampe statt Treppenstufen beim Hauseingang
- Vertikale Erschliessung des Wohnraums, also Treppenlift, Hebebühne oder Homelift
- Türen, Verbreiterung, Schwellenabbau, automatische Türöffner
- Toilette, erhöhte WC-Anlage, Dusch-WC, Haltegriffe
- Badewanne
- Dusche, bodeneben und schwellenlos
Der mit Abstand häufigste Fall ist der Ersatz der Badewanne durch eine bodenebene Dusche. Im Jahr 2025 wurde genau dafür am häufigsten eine Prämie beantragt, oft kombiniert mit dem Einbau eines Dusch-WC.

Badenumbau Baselland: Badewanne ersetzt dürch bodenebene Dusche mit Haltegriff.
Ersatz der Badewanne durch eine bodenebene Dusche. Der Eingriff ist baulich anspruchsvoll, bringt aber den grössten Gewinn an Sicherheit im Alltag.
Wer Anspruch auf die Prämie hat
Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Wohnraum im Kanton Basel-Landschaft. Es muss bestehender Wohnraum sein, kein Neubau.
- Rentenalter. Mindestens eine Bewohnerin oder ein Bewohner der Wohneinheit hat bei der Einreichung des Gesuchs das ordentliche AHV-Rentenalter erreicht.
- Nachweis des spezifischen Bedarfs. Eine medizinische oder pflegerische Fachperson bestätigt schriftlich, dass die bauliche Massnahme nötig ist. Hausärztin, Spitex oder Pflegefachperson genügen. Dafür gibt es ein kantonales Formular.
- Einkommens- und Vermögensgrenzen. Diese sind in § 14 Abs. 3 WBFG und § 18 Abs. 1 WBFV festgelegt. Die Einkommensgrenze liegt aktuell tiefer als bei der Energieprämie des Kantons.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, natürliche Personen mit maximal acht Mietwohneinheiten sowie Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Mieterinnen und Mieter können beraten werden, das Gesuch stellt aber immer die Eigentümerschaft.
Der häufigste Irrtum: Viele verzichten von vornherein auf eine Anfrage, weil sie die Grenzwerte in der Broschüre gelesen haben und annehmen, sie lägen darüber. Die Fachstelle hält in ihrem Jahresbericht 2025 ausdrücklich fest, dass dadurch ein grosser Teil des Potenzials ungenutzt bleibt. Die Abklärung dauert ein kurzes Gespräch und kostet nichts.
Der Ablauf in sechs Schritten, und was wir davon übernehmen
| Schritt | Wer macht es | Was passiert |
| 1. Beratung | Procap Fachstelle, gesetzlich vorgeschrieben | Beratungstermin bei Ihnen zu Hause durch die kantonale Fachstelle Procap |
| 2. Bedarfsnachweis | Ihre Ärztin, Spitex, Pflegefachperson | Formular durch medizinische oder pflegerische Fachperson bestätigen lassen |
| 3. Planung und Offerte | Airless GmbH, kostenlos | Aufnahme vor Ort, Massnahmen festlegen, detaillierter Kostenvoranschlag |
| 4. Prämiengesuch | Airless GmbH unterstützt Sie, kostenlos | Formulare ausfüllen, Beilagen zusammenstellen, einreichen |
| 5. Ausführung | Airless GmbH | Umbau nach Zusicherung durch das Amt für Gesundheit |
| 6. Auszahlungsgesuch | Airless GmbH unterstützt Sie, kostenlos | Schlussabrechnung, Fotos und Unterlagen einreichen |
Zwei Dinge, die in der Praxis regelmässig schiefgehen und die wir für Sie im Blick behalten:
- Die Jahresfrist. Eine zugesicherte Prämie verfällt automatisch, wenn das Auszahlungsgesuch nicht innert einem Jahr ab Zusicherung beim Amt für Gesundheit eingetroffen ist.
-
Die Reihenfolge. Erst die Beratung und die Zusicherung, dann der Baustart. Wer zuerst baut, riskiert die Prämie.
Warum Sie nicht bis zum Notfall warten sollten
Das Durchschnittsalter bei den Beratungen im Jahr 2025 lag bei 82 Jahren. Das ist nur wenig unter dem durchschnittlichen Eintrittsalter in ein Alters- oder Pflegeheim. Die Fachstelle hält dazu nüchtern fest: Die Beratung wird häufig zu spät in Anspruch genommen.
Ein Umbau nach einem Sturz oder nach einem Spitalaufenthalt steht unter Zeitdruck, ist teurer und selten die beste Lösung. Ein Umbau, der zwei Jahre früher geplant wird, lässt sich sauber mit anderen Arbeiten kombinieren: Bad, Malerarbeiten, Bodenbeläge und Türen in einem Zug, mit einem Gerüst und einer Baustelle statt drei.
Was die Airless GmbH ausführt
Wir sind ein Handwerksbetrieb aus Münchenstein und in der ganzen Region Basel und Baselland tätig. Für altersgerechte Umbauten heisst das konkret:
- Badumbau: Badewanne raus, bodenebene Dusche rein, inklusive Abdichtung, Plattenarbeiten und Sanitärkoordination
- Dusch-WC und erhöhte WC-Anlagen
- Türverbreiterungen, Schwellenabbau und die anschliessenden Gipser- und Malerarbeiten
- Vorbereitung und bauliche Anpassungen für Treppenlift und Hebebühne
- Rampen und Anpassungen im Aussenbereich
- Rutschhemmende Beläge und Beschichtungen
Sie erhalten einen Ansprechpartner für das ganze Projekt. Wir koordinieren Sanitär, Elektro und die Liftanbieter, damit Sie nicht mit fünf Firmen telefonieren müssen.
Häufige Fragen
Kostet die Unterstützung beim Gesuch wirklich nichts?
Ja. Die Begleitung beim Prämiengesuch ist für Sie kostenlos, auch wenn am Schluss kein Umbau zustande kommt oder das Gesuch abgelehnt wird.
Muss ich trotzdem zur Fachstelle Procap?
Ja. Der Beratungstermin mit der kantonalen Fachstelle ist gesetzlich vorgeschrieben und geht dem Prämiengesuch immer voraus. Wir ersetzen die Fachstelle nicht, wir ergänzen sie auf der handwerklichen und administrativen Seite. Sie erreichen die Fachstelle unter 061 521 51 02 oder auf procap.ch/altersgerecht-baselland.
Ich bin Mieterin. Geht das auch?
Die Beratung ja, das Gesuch muss aber die Eigentümerschaft stellen und die Vermieterschaft muss zustimmen. Wir helfen Ihnen, das Anliegen gegenüber der Verwaltung sauber aufzubereiten.
Was, wenn ich über der Einkommensgrenze liege?
Dann gibt es keine Prämie, der Umbau ist aber weiterhin sinnvoll und wir rechnen ihn Ihnen trotzdem transparent durch. Abklären lohnt sich in jedem Fall, weil viele ihre Situation falsch einschätzen.
Wie lange dauert das Ganze?
Rechnen Sie von der ersten Anfrage bis zum Baustart mit rund zwei bis drei Monaten, abhängig von der Bearbeitungszeit beim Amt für Gesundheit.
Jetzt unverbindlich anfragen
Schreiben Sie uns über das Formular auf dieser Seite oder rufen Sie uns an. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, schauen mit Ihnen die Ausgangslage an und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Prämie realistisch ist.
Airless GmbH
Schluchtstrasse 26, 4142 Münchenstein
airlessgmbh.ch
Weiterführende Informationen
- Procap Fachstelle für altersgerechte Wohnumbauten Baselland
- Altersfragen Basel-Landschaft: Förderung altersgerechte Wohnumbauten
Dieser Beitrag fasst den Stand der kantonalen Förderung zusammen und ersetzt keine Rechtsauskunft. Massgebend sind das Wohnbauförderungsgesetz (SGS 842) und die zugehörige Verordnung (SGS 842.11) sowie die Auskünfte des Amts für Gesundheit.